Europäische Zukunftskonferenz – Teilnahme erwünscht

Auf der digitalen Beteiligungsplattform zur europäischen Zukunftskonferenz gibt es bereits eine große Zahl von Ideen und Vorschlägen der Bürgerinnen und Bürger. Sehr hilfreich ist es, dass es für nahezu alle Beiträge Übersetzungsmöglichkeiten gibt. So ist es möglich,Vorschläge zu kommentieren oder sie zu unterstützen und ihnen damit zusätzliches Gewicht zu verleihen. Auf diese Weise bilden sich Schwerpunkte für die Beratungen in einer Abschlusskonferenz.

In einer gemeinsamen Erklärung verpflichten sich die EU-Institutionen dabei, gemeinsam „den Europäerinnen und Europäern zuzuhören und den Empfehlungen der Konferenz – unter uneingeschränkter Achtung unserer Zuständigkeiten und der in den europäischen Verträgen verankerten Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit – Folge zu leisten.“

Die Beiträge der Bürger*innen-Foren sollen in einem Konferenz-Plenum „geordnet erörtert“ werden, das sich gleichberechtigt aus Vertreter*innen des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission sowie Vertreter*innen aller nationalen Parlamente und aus Bürgerinnen und Bürgern zusammensetzen soll. Im Konferenzplenum kann jedoch keine Entscheidung gegen eine der drei Säulen – Europäisches Parlament, Rat oder nationale Parlamente – gefällt werden. Dies kommt einem Veto-Recht der Institutionen gleich.

„Trotz dieser Absicherungen und Einschränkungen ist es ein spannendes Demokratieexperiment, das mit möglichst breiter Basis-Beteiligung Gewicht gewinnen sollte“, erklärt Rolf Eickmeier für den Vorstand der Lippischen Gesellschaft für Politik und Zeitgeschichte e.V.. „“Wir machen mit.“

 

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