Zunächst einmal sind es Wortungetüme: „Onlinezugangsgesetz“ und „Onlinezugangsverbesserungsgesetz“. Aber die deutschen Verwaltungen sollen sich dadurch innerhalb von fünf Jahren ins 21. Jahrhundert katapultieren – jedenfalls so weit wie möglich. Innenminister de Maizière sagt es so:
Die heute beschlossenen Regelungen [Bundeskabinett Dez. 2016] sind der Durchbruch für ein modernes E-Government in Deutschland: Die deutsche Verwaltung kommt im 21. Jahrhundert an und wird digital. Wir ermöglichen künftig allen Nutzern einen komfortablen, schnellen und sicheren Zugang zu allen online verfügbaren Verwaltungsleistungen, ganz gleich auf welcher Ebene. Das ist ein großer Schritt hin zu der modernen Verwaltung, die die Menschen von uns erwarten.
Die Verwaltungsportale aller Behörden in Bund, Ländern und Kommunen werden zu einem „Portalverbund“, das heißt zu einem „virtuellem Portal“ verknüpft. Über individuelle Nutzerkonten wird es möglich sein, sich an diesem Portalverbund anzumelden und sich mit dem für die jeweilige Verwaltungsdienstleistung notwendigen Sicherheitsniveau zu authentifizieren. Um dieses Ziel zu erreichen, erhält der Bund im Kontext der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen durch eine Grundgesetzänderung (Art. 91 c Abs. 5 GG -neu-) eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz zur Ausgestaltung des Zugangs zu den Verwaltungsdienstleistungen von Bund und Ländern (einschließlich Kommunen); das notwendige Miteinander von Bund und Ländern wird über die Zustimmungspflicht im Bundesrat gesichert.